AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltung

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen dem Pineapplewakepark Rossau (nachfolgend Veranstalter genannt) und Vertragspartner*innen (nachfolgend Kund*innen genannt).

Allgemein

Das Gelände der Wasserski- und Wakeboardanlage ist kein Badegewässer. Der Veranstalter stellt keine Badeaufsicht.

Das Mitführen von Hunden im Ufer- und Strandbereich ist nicht gestattet. Kund*innen wird bei allen Wassersport-Aktivitäten das Tragen einer der kostenlos angebotenen Schwimmwesten empfohlen. Kund*innen haben die Obliegenheit, sich selbst und Kinder in ihrer Begleitung beim Betreten des Geländes mit Gefahren, die mit dem Aufenthalt an Naturgewässern verbunden sein können, vertraut zu machen. Sie müssen dafür Sorge tragen, dass sich Kinder in ihrer Begleitung nicht unbeaufsichtigt in Gewässernähe aufhalten.

Anmeldung und Vertragsabschluss

Mit der schriftlichen oder mündlichen Anmeldung bieten Kund*innen den Abschluss eines Vertrags an. Diese Anmeldung gilt bei Gruppenbuchungen für die gesamte Gruppe und die aus der Buchung entstehenden Forderungen. Mit der Anmeldung erkennen Kund*innen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Die Buchung wird verbindlich sobald die bestellte Leistung vom Veranstalter schriftlich, per Fax, per Email oder mündlich bestätigt wird.

Altersbeschränkung

Für die Teilnahme an der Veranstaltung gilt das Mindestalter von 18 Jahren.

Leistung

Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Veranstalters. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter. Der Wegfall einzelner Leistungsteile berechtigt nicht zum Einbehalt der Vertragssumme oder zum Teilabzug, sofern es sich um Gründe handelt, die nicht vom Veranstalter zu vertreten sind. Ist der Wegfall durch den Veranstalter zu vertreten, so hat er das Recht, diese Leistungen durch gleichwertige Leistungen zu ersetzen. Der Veranstalter ist verpflichtet Kund*innen hiervon in Kenntnis zu setzen. Im Einzelfall kann der Veranstalter Kund*innen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Seilbahnkarten sind nicht übertragbar. Für alle Karten gilt bei Verlust kein Ersatz. Seilbahnkarten berechtigen nur zum Benutzen der für den öffentlichen Betrieb freigegebenen Bahn. Beim Erwerb ermäßigter Karten ist ein Ausweis (Personal-/Schüler-/Studierendenausweis) vorzulegen. Ohne diesen Ausweis kann keine Ermäßigung geltend gemacht werden.

Verleih

Jeder ausgeliehene Gegenstand ist von Kund*innen sorgfältig zu behandeln. Bei Verspäteter Rückgabe kostenpflichtigen Leihmaterials ist die Leihgebühr für die angefangene Stunde zu entrichten. Bei einem erneuten Ausleihen hat der Ausleihende erneut eine Leihgebühr zu entrichten (s. Preisliste). Bei Verlust oder Beschädigung sind der Neupreis des Ersatzes bzw. die Reparaturkosten zu zahlen.

Bezahlung

Teilnahmegebühr/Zusätzliche Artikel

Die Bezahlung von Teilnahmegebühr und Zusätzlichen Artikel, wie Event T-Shirts zum vergünstigten Preis, erfolgt jeweils vor Inanspruchnahme der Leistung.

Erschleichen von Leistungen

Die Seilbahntickets sind personenbezogen und nicht übertragbar. Tickets sind unseren Mitarbeiter*innen auf Verlangen vorzuzeigen. Jede missbräuchliche Verwendung hat den sofortigen Entzug zur Folge und verpflichtet zu einer Strafzahlung in Höhe von 100,- Euro. Eine Anzeige gemäß § 265a behalten wir uns vor. Bei unrechtmäßiger Nutzung eines ermäßigten Seilbahntickets (Kinder oder Jugendliche), ist die Differenz zum regulären Preis zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 20,- Euro zu entrichten.

Events/Incentives

Mit Auftragsbestätigung durch den Veranstalter erhalten Kund*innen eine Anzahlungsrechnung in Höhe von 50% der zu erwartenden Auftragssumme. Der Restbetrag ist sofort nach Abschluss der Veranstaltung fällig und zahlbar innerhalb von 10 Tagen. Danach werden die gesetzlichen Verzugszinsen in Rechnung gestellt. Kund*innen müssen dem Veranstalter die endgültige Teilnehmerzahl spätestens vier Arbeitstage vor dem Veranstaltungstermin mitteilen. Diese Teilnehmerzahl ist Abrechnungsgrundlage. Bei Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zu Grunde gelegt. Überschreitungen bis max. 5 % bedürfen keiner Absprache mit dem Veranstalter, weitergehende Überschreitungen müssen spätestens vier Tage vor der Veranstaltung mit dem Veranstalter besprochen werden.

 

Rücktritt/Stornierung durch den Kunden

Änderungen oder Ermäßigungen wegen Minderbelegung oder aus Wettergründen sind bei allen Leistungsarten ausgeschlossen.

Bei Rücktritt/Stornierung durch Kund*innen bei Onlinebuchungen, erfolgt keine Rückerstattung.

 

Events/Incentives

Kund*innen können jederzeit vor Beginn der gebuchten Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Treten Kund*innen vom Vertrag zurück oder nehmen sie einen vereinbarten Termin nicht wahr, ohne vorher vom Vertrag zurückzutreten, kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen. 

Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung von Kund*innen beim Veranstalter

  • Bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 20%
  • Vom 29. bis 7. Tag vor der Veranstaltungsbeginn: 50%
  • Vom 6. bis 2. Tag vor der Veranstaltungsbeginn: 80%
  • Ab 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn und Nichtantritt: 100%

Darüber hinaus gelten bei Inanspruchnahme von Fremdleistungen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Leistungsträger*innen, insbesondere hinsichtlich der Zahlungs- und Stornobedingungen.

Rücktritt/Kündigung/Umbuchung durch den Veranstalter

Der Veranstalter kann die Benutzung der Wasserskianlage absagen, wenn aufgrund der Witterungsverhältnisse eine sichere Durchführung der Veranstaltung bzw. sonstige vereinbarte Leistungserbringung nicht mehr gewährleistet ist. Betriebliche oder organisatorisch bedingte Ausfälle werden, wenn möglich, durch Umbuchungen oder Gutschriften für die Ausfallzeit ausgeglichen. Der Veranstalter kann den Vertrag mit Kund*innen ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Kund*innen oder Teilnehmer*innen von Kund*innen ungeachtet einer Abmahnung (gelbe Karte) durch den Veranstalter, die Durchführung nachhaltig stören und/oder Regeln und Sicherheitsauflagen nicht beachten. Der Veranstalter behält in diesem Fall den vollen Anspruch auf Bezahlung der vertraglich vereinbarten Leistung. Außerdem ist der Veranstalter berechtigt, die Durchführung einer Veranstaltung abzulehnen oder abzubrechen, wenn das Personal des Veranstalters den Eindruck hat, dass Kund*innen oder Teilnehmer*innen von Kund*innen unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stehen.

Haftung

Die Teilnahme an Veranstaltungen und Benutzung der Wasserskianlage erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.

Veranstaltungen im Outdoor-Bereich beinhalten unvermeidbar bestimmte Risiken. Soweit aus diesen Risiken und ohne Verschulden des Veranstalters Leistungsstörungen entstehen, gilt jegliche Haftung des Veranstalters ausgeschlossen. Insbesondere kann keine Haftung übernommen werden für Unfälle wie sie bei Ausübung von Wassersportarten vorkommen können. Keine Haftung besteht, falls der Veranstalter eine Leistung aufgrund von höherer Gewalt nicht erbringen kann.

Keine Haftung besteht bei Einbruch und Diebstahl. Der Veranstalter haftet auch nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen anderer Leistungsanbieter vermittelt werden. Die Haftung des Veranstalters ist – gleich aus welchem Rechtsgrund – insgesamt auf die Höhe des dreifachen Veranstaltungspreises beschränkt, soweit ein Schaden teilnehmender Kund*innen weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Veranstalter oder durch den Veranstalter beauftragte Leistungsträger*innen herbeigeführt wird. Kund*innen oder Teilnehmende dessen haften für Schäden an Personen oder Ausrüstung, die durch Fehlverhalten des Kunden/der Kundin oder Teilnehmer*innen des Kunden entstehen, in voller Höhe.

Mitwirkungspflicht

Kund*innen versichern, dass sie bzw. die Teilnehmer*innen der Veranstaltung gesund sind. Insbesondere versichern Kund*innen, dass die Teilnehmer*innen frei von Herz- und Kreislaufbeschwerden, schwerwiegenden orthopädischen Problemen und Erkrankungen oder anderen, eine körperliche Tätigkeit nicht zulassende, gesundheitlichen Beeinträchtigung sind. Von allen Kund*innen und Teilnehmer*innen wird Eigenverantwortung, Umsichtigkeit und realistische Selbsteinschätzung gefordert. Insbesondere sind Kund*innen verpflichtet, die ausgehängten Sicherheitsbestimmungen und Regeln zu beachten und sich an die Vorgaben des Personals zu halten. Kund*innen sind weiter verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Mögliche Beanstandungen müssen dem Veranstalter unverzüglich mitgeteilt werden

Datenschutz / Urheberrechte

Kund*innen sind damit einverstanden, dass die von ihnen zur Verfügung gestellten Daten weiterhin vom Veranstalter zur Kundenbetreuung verwendet werden. Diese Daten werden im Sinne des Bundesdatenschutzes nicht an Dritte weitergegeben.

Kund*innen werden Film- und Fotomaterial, sowie Veranstaltungsunterlagen lediglich zur privaten Nutzung überlassen. Eine gewerbliche Nutzung oder Vervielfältigung ist untersagt und kann lediglich mit schriftlicher Zustimmung des Veranstalters erfolgen.

Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Rossau.

Unwirksamkeit/Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der AGBs hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Unwirksame Bestimmungen müssen durch Regelungen ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommt.

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